
Abschnitt 15
Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr (DGUV Grundsatz 305-002)
Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr (DGUV Grundsatz 305-002)
Abschnitt 15 – 15 Anschlagmittel
Zu Anschlagmitteln gehören u. a. Ketten, einschließlich Beschlag- und Zubehörteilen wie Bolzen, Bügel, Schäkel, Haken.
Hebebänder, Spanngurte u. Ä. sind ebenfalls Anschlagmittel, hierzu s. Punkt 14.3.