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Abschnitt 14.3 - 14.3 Chemiefaserseile, -bänder

Hierzu zählen z. B. Hebebänder, Rundschlingen und Spanngurte.

14.3.1 Prüfanordnung

Die Sichtprüfung umfasst die Feststellung von äußeren Schäden (Verformungen, Anrissen und Abnutzungen).

14.3.2 Prüfbefund

Das Chemiefaserseil, -band ist betriebssicher, wenn es keine der folgenden Schäden aufweist:

  • Bruch einer Litze beim Seil

  • Beschädigungen der Webkanten oder des Gewebes beim Band

  • Garnbrüche in großer Zahl soweit feststellbar (mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt)

  • stärkere Verformungen infolge Wärme

  • Lockerung der Spleiße bei Seilen und Schäden an der Vernähung bei Bändern

  • Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe

  • fehlendes oder nicht lesbares Etikett

Das Chemiefaserband mit Schutzhülle ist betriebssicher, wenn Schutzhülle oder Vernähung keine Beschädigungen aufweisen.

Prüfnachweis führen.