Abschnitt 14.3 - 14.3 Chemiefaserseile, -bänder
Hierzu zählen z. B. Hebebänder, Rundschlingen und Spanngurte.
14.3.1 Prüfanordnung
Die Sichtprüfung umfasst die Feststellung von äußeren Schäden (Verformungen, Anrissen und Abnutzungen).
14.3.2 Prüfbefund
Das Chemiefaserseil, -band ist betriebssicher, wenn es keine der folgenden Schäden aufweist:
Bruch einer Litze beim Seil
Beschädigungen der Webkanten oder des Gewebes beim Band
Garnbrüche in großer Zahl soweit feststellbar (mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt)
stärkere Verformungen infolge Wärme
Lockerung der Spleiße bei Seilen und Schäden an der Vernähung bei Bändern
Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe
fehlendes oder nicht lesbares Etikett
Das Chemiefaserband mit Schutzhülle ist betriebssicher, wenn Schutzhülle oder Vernähung keine Beschädigungen aufweisen.
Prüfnachweis führen.