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Abschnitt 4 BekBS 2111, Hinweise auf weitere Aktionen zur Fö...
Abschnitt 4 BekBS 2111
Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit Rückwärts fahrende Baumaschinen (BekBS 2111)
Bundesrecht
Titel: Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit Rückwärts fahrende Baumaschinen (BekBS 2111)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BekBS 2111
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 4 BekBS 2111 – Hinweise auf weitere Aktionen zur Förderung der Sicherheit (1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 23. Mai 2019 durch die Bek. vom 14. März 2019 (GMBl S. 310)

Auf die Empfehlungen des Sachgebietes "Tiefbau" im DGUV-Fachbereich "Bauwesen" "Sicht beim Einsatz von Erdbaumaschinen und Walzen" vom 01. Februar 2011 (Weiterentwicklung der Empfehlung vom Oktober 2008) wird zu Informationszwecken hingewiesen (siehe Internetseite: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/fachaus_fachgruppen/01_documents/info_empfehlung.pdf oder Webcode d40141 auf www.dguv.de ).

In diesen Empfehlungen wird unter anderem ein Internet-Link der BG BAU aufgeführt, der den Zugriff zu folgenden Informations- und Schulungsmaterialien sowie zu Anträgen zur finanziellen Förderung von Kamera-/Monitorsystemen ermöglicht:

  • Verschiedene Fachartikel zum Thema "Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen durch Sichteinschränkungen beim Einsatz von Erdbaumaschinen"

  • Flyer "10 Tipps"

  • Video/DVD "Sehen und gesehen werden"

  • Plakate "Sehen und gesehen werden"

  • Finanzielle Förderung von Kamera-Monitorsystemen durch die BG BAU

Ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen: