
Abschnitt 7 TRBA 468
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen (TRBA 468)
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen (TRBA 468)
Bundesrecht
Abschnitt 7 TRBA 468 – Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen
Die Bestimmungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Anhang Teil 2 sind zu berücksichtigen.