Vorherige Seite Nächste Seite § 1 , Geltungsbereich§ 1 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2 UKBB)Erstes Kapitel – Allgemeine VorschriftenTitel: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2 UKBB)Normgeber: BundAmtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 2Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]Normtyp: Verwaltungsvorschrift§ 1 – GeltungsbereichDiese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite