
§ 25 GarVO
Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und offenen Stellplätzen (Garagenverordnung - GarVO)
Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und offenen Stellplätzen (Garagenverordnung - GarVO)
Landesrecht Hamburg
§ 25 GarVO – Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2012 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die Garagenverordnung vom 17. April 1990 (HmbGVBl. S. 75) in der geltenden Fassung außer Kraft.
(2) Für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehenden Garagen gilt § 20 entsprechend.