
Abschnitt 1 ASR A1.6
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände (ASR A1.6)
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände (ASR A1.6)
Bundesrecht
Abschnitt 1 ASR A1.6 – Zielstellung
Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fenstern, Oberlichtern und lichtdurchlässigen Wänden in § 3a Abs. 1 sowie insbesondere in den Punkten 1.5 Abs. 3 und 1.6 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.