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Technische Regeln für Arbeitsstätten

Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände (ASR A1.6)

- Bek. d. BMAS v. 30.11.2011 - IIIb4 - 34602 - 5 -

Vom 30. November 2011 (GMBl 2012 S. 5)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 27. Februar 2019 (GMBl S. 70)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A1.6 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Inhaltsübersicht(1)Abschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Sicherheitsanforderungen bei Planung und Auswahl4
Reinigung, Instandhaltung einschließlich Prüfungen5
Einsatz von SicherheitsglasAnhang

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.