Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO)  Landesrecht Niedersa...

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Anlage 1 NVStättVO, Muster für einen Befähigungsausweis
Anlage 1 NVStättVO
Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) 
Landesrecht Niedersachsen

Anhangteil

Titel: Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) 
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NVStättVO
Gliederungs-Nr.: 21072
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 NVStättVO – Muster für einen Befähigungsausweis

(zu § 39 Abs. 1 Satz 2)

Innenseite:

Vorname und Name
geboren am
in
gegenwärtige Anschrift
 
  
kann als 
Verantwortliche oder Verantwortlicher
für Veranstaltungstechnik
der Fachrichtung
Bühne/Studio
Beleuchtung
Halle
(Foto)
  
  
nach § 39 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung eingesetzt werden. 
  
  
Industrie- und Handelskammer Hannover
Hannover, den
 
  
(Unterschrift)(Siegel)(Unterschrift der Inhaberin oder des Inhabers)

Außenseite:

  Befähigungsausweis
als
Verantwortliche oder Verantwortlicher
für Veranstaltungstechnik