DGUV Vorschrift 9 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitspl...

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§ 19, Instandhaltung
§ 19
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (bisher: BGV A8)

V. – Instandhaltung

Titel: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (bisher: BGV A8)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 9
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

§ 19 – Instandhaltung

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Einrichtungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung instand gehalten werden.