DGUV Vorschrift 9 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift S...

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Abschnitt 21 , Zu § 11:
Abschnitt 21
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (bisher: BGV A8 DA)
Titel: Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (bisher: BGV A8 DA)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 9 DA
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 21 – Zu § 11:

Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Behältnisse, z. B. zur Aufbewahrung von Löschschlauch, -sand oder -decke, rot ausgeführt sind.

Deckende Anstriche auf Holzleitern lassen Schäden im Holz nicht erkennen. Siehe auch § 19 der Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" (BGV D36).