
Abschnitt 13
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (bisher: BGV A8 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (bisher: BGV A8 DA)
Abschnitt 13 – Zu § 6 Abs. 5:
Risikoreiche Tätigkeiten sind z. B.:
gefährliche Arbeiten nach § 8 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1),
Anschlagen von Lasten im Kranbetrieb
oder
Rückwärtsfahren von Fahrzeugen.