BGV A1 Begr - Offizielle Begründung zur Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"

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Abschnitt 3 BGV A1 Begr - Wesentlicher Inhalt

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) ist die Grundlagenvorschrift für die berufsgenossenschaftliche Prävention. Sie enthält die wesentlichen Bestimmungen über die Organisation des Arbeitsschutzes und über die im Betrieb zu treffenden Präventionsmaßnahmen. Eine Konkretisierung dieser Basisvorschrift erfolgt bedarfsorientiert in speziellen Unfallverhütungsvorschriften und im BG-Regelwerk (BG-Regeln, BG-Informationen, sonstige Schriften). Damit wird die Umsetzung der Präventionsgrundlagen in die betriebliche Praxis erleichtert, und den Unternehmen können branchenspezifische sowie am Arbeitssystem ausgerichtete Hilfestellungen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes an die Hand gegeben werden.

Kernelement der Grundlagenvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) ist die hiermit zentral vorgenommene Verzahnung von berufsgenossenschaftlichem Satzungsrecht und staatlichem Arbeitsschutzrecht. Diese Verzahnung erfolgt mit § 2 Abs. 1, der den Unternehmer verpflichtet, bei seinen Maßnahmen zur Prävention sowohl Unfallverhütungsvorschriften als auch staatliche Arbeitsschutzvorschriften zu beachten. Auf diese Weise werden im berufsgenossenschaftlichen Satzungsrecht Inhalte des staatlichen Arbeitsschutzrechts in Bezug genommen und deren Anwendung als Unternehmerpflicht in der Unfallverhütungsvorschrift verankert. Mit diesem Konzept wird jedoch keine Vermischung der Rechtssysteme aus einerseits staatlichem Arbeitsschutzrecht und andererseits berufsgenossenschaftlichem Satzungsrecht vorgenommen. Vielmehr haben die Träger des staatlichen ebenso wie die Träger des berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzes ihr jeweiliges Recht zu vollziehen. Weitere Hinweise hierzu enthält die Begründung zu § 32 "Ordnungswidrigkeiten".