DGUV Vorschrift 3 - Unfallverhütungsvorschrift - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Unfallverhütungsvorschrift
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
(bisher: BGV A3)

(bisher VBG 4)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Stand der Vorschrift: in der Fassung vom 1. Januar 1997 (1)

Inhaltsübersicht§§
Geltungsbereich1
Begriffe2
Grundsätze3
Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln4
Prüfungen5
Arbeiten an aktiven Teilen6
Arbeiten in der Nähe aktiver Teile7
Zulässige Abweichungen8
Ordnungswidrigkeiten9
Inkrafttreten10

Diese Unfallverhütungsvorschrift wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005 auf die Ordnungsnummer BGV A3 umgestellt.