DGUV Vorschrift 1 - Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (bisher...

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§ 18, Zutritts- und Aufenthaltsverbote
§ 18
Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (bisher: BGV A1)

Drittes Kapitel – Pflichten der Versicherten

Titel: Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (bisher: BGV A1)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 1
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

§ 18 – Zutritts- und Aufenthaltsverbote

 
Diese Schrift fungiert nur als Muster.

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Versicherte dürfen sich an gefährlichen Stellen nur im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben aufhalten.