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Anlage 1 SächsVStättVO
Anlage 1 SächsVStättVO
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Sächsische Versammlungsstättenverordnung - SächsVStättVO) 
Landesrecht Sachsen

Anhangteil

Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Sächsische Versammlungsstättenverordnung - SächsVStättVO) 
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsVStättVO
Gliederungs-Nr.: 421-1.19
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 SächsVStättVO

(zu § 39 Abs. 1)

 
 
_________________________________________________________________________
 
Herr/Frau(Innenseite)
  
geboren am 
  
in 
gegenwärtige Anschrift 
  
hat die Eignung als 
  
Verantwortliche/r für Veranstaltungstechnik  
  
der Fachrichtung (1)  
  
Bühne/Studio
Beleuchtung
Halle
(Foto)
  
nach § 39 der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung (SächsVStättVO) nachgewiesen. 
  
Befähigungszeugnis-Nr.: 
  
Ausstellende Behörde(Siegel) 
  
Ort, den(Unterschrift des Inhabers)
  
(Unterschrift) 
  
  
  
_________________________________________________________________________
  
 (Außenseite)
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  Befähigungszeugnis
als
Verantwortliche/r
für
Veranstaltungstechnik
  
  
  
  
  
  
  
  
_________________________________________________________________________
  
  
Als amtliches Befähigungszeugnis kann auch ein Ausweis im Format 5,4 cm × 8,6 cm mit den erforderlichen Daten ausgestellt werden.
  
  
  
(1) Amtl. Anm.:
Angabe der Fachrichtung nur bei technischen Fachkräften nach § 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3.