TRBS 2121 Teil 3 - TR Betriebssicherheit 2121 Teil 3

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Abschnitt 1 TRBS 2121 Teil 3 - Anwendungsbereich

Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen gegen Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen. Sie konkretisiert den 2. Abschnitt und den Anhang 1 Abschnitt 3 Nummer 3.4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie ist in Verbindung mit der TRBS 2121 "Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" anzuwenden.

Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen finden Anwendung z. B. in den Bereichen:

  • Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Fassaden

  • Arbeiten im Hoch- oder Tiefbau

  • Kessel- oder Silobefahrungen

  • Auf- und Abbauarbeiten in der Veranstaltungstechnik

  • Inspektion und Wartung von Windenergieanlagen

  • Drehmomentprüfungen an Gittermasten

  • Installation von kollektiven Absturzschutzmaßnahmen

  • Veranstaltungsrigging

  • Hang- und Felssicherung

  • Baumarbeiten

Dabei ist die gegenseitige Rettung der Beschäftigten eingeschlossen.