Regeln für Arbeitsstätten Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsystem...

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Abschnitt 2 ASR A3.4/7, Anwendungsbereich
Abschnitt 2 ASR A3.4/7
Regeln für Arbeitsstätten Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme (ASR A3.4/7)
Bundesrecht
Titel: Regeln für Arbeitsstätten Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme (ASR A3.4/7)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ASR A3.4/7
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 2 ASR A3.4/7 – Anwendungsbereich

(1) Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Sicherheitsbeleuchtung und von optischen Sicherheitsleitsystemen in Arbeitsstätten. Sie nennt Beispiele für Arbeitsstätten, für die eine Sicherheitsbeleuchtung oder ein Sicherheitsleitsystem erforderlich sein kann. Sie enthält die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsleitsysteme sowie Hinweise zu deren Betrieb.

(2) gestrichen

"Hinweis:
Für die barrierefreie Gestaltung der Sicherheitsbeleuchtung und optischen Sicherheitsleitsysteme gilt die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten", Anhang A3.4/7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/7 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme".

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 18. März 2022 durch die Bekanntmachung vom 1. März 2022 (GMBl S. 248)