Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnu...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
§ 32 VkVO, Übergangsvorschriften
§ 32 VkVO
Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO)
Landesrecht Saarland
Titel: Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: VkVO
Gliederungs-Nr.: 2130-1-10
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 32 VkVO – Übergangsvorschriften

Auf die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung bestehenden Verkaufsstätten sind § 13 Abs. 4 und 5 und die §§ 24 bis 27 sowie § 30 anzuwenden.