
Art. 11 32008R0764
Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
EU-Recht
KAPITEL 3 – PRODUKTINFOSTELLEN
Art. 11 32008R0764 – Telematiknetz
Die Kommission kann nach dem Beratungsverfahren des Artikels 13 Absatz 2 ein Telematiknetz für die Durchführung der Vorschriften dieser Verordnung über den Informationsaustausch zwischen den Produktinfostellen und/oder den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einrichten.
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