
Abschnitt 2 TRGS 400
Technische Regeln für Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen TRGS 400
Technische Regeln für Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen TRGS 400
Bundesrecht
Abschnitt 2 TRGS 400 – Begriffsbestimmungen
In dieser TRGS sind die Begriffe so verwendet, wie sie im "Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)" 1 des ABAS, ABS und AGS bestimmt sind.