
Abschnitt 1 ASR A2.3
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)
Bundesrecht
Abschnitt 1 ASR A2.3 – Zielstellung
Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie an den Flucht- und Rettungsplan nach § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 4 sowie Punkt 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung, um im Gefahrenfall das sichere Verlassen der Arbeitsstätte zu gewährleisten.