
Abschnitt 1 ASR A2.3
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fluchtwege und Notausgänge ASR A2.3
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fluchtwege und Notausgänge ASR A2.3
Bundesrecht
Abschnitt 1 ASR A2.3 – Zielstellung
Diese ASR konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, damit sich die Beschäftigten im Gefahrenfall unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.
Konkretisiert werden die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen, von Sicherheitsbeleuchtung und optischen Sicherheitsleitsystemen sowie an den Flucht- und Rettungsplan nach § 3a Absatz 1 und § 4 Absätze 3 und 4 sowie Nummer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung.