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Abschnitt 1 ASR A2.3, Zielstellung
Abschnitt 1 ASR A2.3
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fluchtwege und Notausgänge ASR A2.3
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Arbeitsstätten Fluchtwege und Notausgänge ASR A2.3
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ASR A2.3
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 1 ASR A2.3 – Zielstellung

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, damit sich die Beschäftigten im Gefahrenfall unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.

Konkretisiert werden die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen, von Sicherheitsbeleuchtung und optischen Sicherheitsleitsystemen sowie an den Flucht- und Rettungsplan nach § 3a Absatz 1 und § 4 Absätze 3 und 4 sowie Nummer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung.