ASR A2.3 - TR Arbeitsstätten ASR A2.3

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Technische Regeln für Arbeitsstätten
Fluchtwege und Notausgänge
ASR A2.3

In der Fassung vom 1. März 2022 (GMBl S. 227)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Arbeitsstätten

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A2.3 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.

InhaltAbschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Allgemeine Anforderungen4
Hauptfluchtwege5
Nebenfluchtwege6
Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen7
Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen8
Sicherheitsbeleuchtung9
Flucht- und Rettungsplan10
Unterweisung und Übung zur Evakuierung11
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen12
Literaturhinweise