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ASR A1.3 - TR Arbeitsstätten ASR A1.3
Technische Regeln für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (ASR A1.3)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (ASR A1.3)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ASR A1.3
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (ASR A1.3)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2013 (GMBl S. 334)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 1. März 2022 (GMBl S. 242)

- Bek. d. BMAS v. 28.2.2013 - Mb 4 - 34602 - 3 -

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A1.3 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.

Die vorliegende Technische Regel ASR A1.3 schreibt die Technische Regel ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) fort und wurde unter Federführung des ehemaligen Fachausschusses "Sicherheitskennzeichnung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Anwendung des Kooperationsmodells (vgl. Leitlinienpapier 1 zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz vom 31. August 2011) erarbeitet.

Inhaltsübersicht (1) Abschnitt
  
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Allgemeines4
Kennzeichnung5
Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen6
Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen7
  
Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen (nach DIN EN ISO 7010 "Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Registrierte Sicherheitszeichen", Ausgabe Juli 2020 und DIN 4844-2 "Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen", November 2021)Anhang 1
HandzeichenAnhang 2
Beispiel eines Flucht- und RettungsplansAnhang 3

Bekanntmachung von Technischen Regeln
hier: ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

- Bek. d. BMAS v. 28.2.2013 - Mb 4 - 34602 - 3 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" bekannt:

Die Neufassung der ASR A1.3 vom 28.2.2013 ersetzt die ASR A1.3 GMBl 2007, S. 674.

Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:

  • Es wurden zusätzliche Sicherheitszeichen, die in der Norm DIN EN ISO 7010 enthalten und international und europäisch abgestimmt sind, in die ASR A1.3 übernommen. Insbesondere die Zeichen F001, F002, F003, F004, F005, F006, E009 und W029 wurden erheblich verändert.

  • Der Flucht- und Rettungsplan wurde an die Norm DIN ISO 23601 angepasst.

Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in der nachfolgenden Fassung enthält den aktuellen Stand der Technik zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einhält.

Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) weiterhin angewendet werden können.

1

http://www.gda-portal.de/de/VorschriftenRegeln/VorschriftenRegeln.html

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell ergänzt.