
Art. 2 32004D0905
2004/905/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 2004 zur Festlegung von Leitlinien für die Meldung gefährlicher Verbrauchsgüter bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durch Hersteller und Händler nach Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 4772)Text von Bedeutung für den EWR
2004/905/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 2004 zur Festlegung von Leitlinien für die Meldung gefährlicher Verbrauchsgüter bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durch Hersteller und Händler nach Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 4772)Text von Bedeutung für den EWR
EU-Recht
Art. 2 32004D0905
Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
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