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§ 1 USchadG, Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 1 USchadG
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG) 
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: USchadG
Gliederungs-Nr.: 2129-47
Normtyp: Gesetz

§ 1 USchadG – Verhältnis zu anderen Vorschriften

Dieses Gesetz findet Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden nicht näher bestimmen oder in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen. Rechtsvorschriften mit weitergehenden Anforderungen bleiben unberührt.