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TRBS 1121 - TR Betriebssicherheit 1121
Technische Regeln für Betriebssicherheit Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen (TRBS 1121)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Betriebssicherheit Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen (TRBS 1121)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRBS 1121
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Technische Regeln für Betriebssicherheit

Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen (TRBS 1121)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2012 (GMBl S. 864)

Außer Kraft am 23. Mai 2019 durch die Bek. vom 14. März 2019 (GMBl S. 310)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRBS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltsübersichtAbschnitt
  
Anwendungsbereich1
Maßnahmen und Anforderungen an die Ausführung2
Rechtsfolgen3
  
Änderungen und wesentliche VeränderungenAnhang