
Abschnitt 1 TRBS 2181
Technische Regeln für Betriebssicherheit Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln (TRBS 2181)
Technische Regeln für Betriebssicherheit Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln (TRBS 2181)
Bundesrecht
Abschnitt 1 TRBS 2181 – Anwendungsbereich
Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, die durch das Eingeschlossensein von Personen bei der Benutzung oder dem Betrieb von Personenaufnahmemitteln entstehen. Sie nennt beispielhaft Maßnahmen, die zum Schutz von Personen im Gefahrenbereich angewendet werden können.
Sie behandelt nicht die Gefährdungen, die bei der Durchführung von Hilfsmaßnahmen auftreten können.