TRGS 517 - TR Gefahrstoffe 517

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Technische Regeln für Gefahrstoffe

Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen (TRGS 517)

Ausgabe: Februar 2013 (GMBl S. 382)

Zuletzt geändert und ergänzt durch die Bek. vom 28. Januar 2015 (GMBl S. 137)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Sie werden vom

  1. Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung3
Allgemeine Schutzmaßnahmen4
Ergänzende Schutzmaßnahmen5
Arbeitsmedizinische Prävention6
LiteraturAnhang
Ermittlung asbesthaltiger GesteinsvorkommenAnlage 1
Verfahren zur Feststellung des Massengehalts an AsbestAnlage 2
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der AsbestfaserexpositionAnlage 3
Anforderungen an die Fachkunde nach Nummer 2.11Anlage 4