
Abschnitt 4 TRD 612
Technische Regeln für Dampfkessel Heißwasser Wasser für Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV (TRD 612)
Technische Regeln für Dampfkessel Heißwasser Wasser für Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV (TRD 612)
Bundesrecht
Abschnitt 4 TRD 612 – Überwachung (1)
Die Einhaltung der in dieser TRD gestellten Anforderungen ist nach innerbetrieblicher Anweisung, ggf. über Hilfsgrößen, zu überwachen. Dies erfolgt entweder kontinuierlich und registrierend oder diskontinuierlich.
Diskontinuierliche Messungen sind in regelmäßigen Zeitabständen gemäß Betriebsanweisungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind schriftlich festzuhalten.
Tafel 1. Anforderungen an das Kreislaufwasser (2)
salzarm | salzhaltig | |||
---|---|---|---|---|
el. Leitfähigkeit bei 25 °C | µS/cm | <= 30 | > 30-100 | > 100-1500 |
pH-Wert bei 25 °C (3) | 9,0-10,4 (4) | 9,0-10,5 (5) | 9,0-10,5 | |
Sauerstoff (O2) (6) | - mg/l | < 0,1 | < 0,05 | < 0,02 |
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
(2) Amtl. Anm.:
Gemessen am Eintritt des Heißwassererzeugers
Gemessen am Eintritt des Heißwassererzeugers
(3) Amtl. Anm.:
Sollen die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden, darf ein pH-Wert von 9,5 nicht Überschritten werden. Die Verträglichkeit der Pumpen- und Armaturenwerkstoffe mit dem Kreislaufwasser ist zu beachten.
Sollen die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden, darf ein pH-Wert von 9,5 nicht Überschritten werden. Die Verträglichkeit der Pumpen- und Armaturenwerkstoffe mit dem Kreislaufwasser ist zu beachten.
(4) Amtl. Anm.:
ur Einstellung des pH-Wertes ist bei Großwasserraumkesseln in erster Linie Trinatriumphosphat zu verwenden und Natronlauge nur dann einzusetzen, wenn der angestrebte pH-Wert mit Trinatriumphospat nicht zu erreichen ist.
ur Einstellung des pH-Wertes ist bei Großwasserraumkesseln in erster Linie Trinatriumphosphat zu verwenden und Natronlauge nur dann einzusetzen, wenn der angestrebte pH-Wert mit Trinatriumphospat nicht zu erreichen ist.
(5) Amtl. Anm.:
Zur Einstellung des pH-Wertes ist bei Großwasserraumkesseln in erster Linie Trinatriumphosphat zu verwenden und Natronlauge nur dann einzusetzen, wenn der angestrebte pH-Wert mit Trinatriumphospat nicht zu erreichen ist.
Zur Einstellung des pH-Wertes ist bei Großwasserraumkesseln in erster Linie Trinatriumphosphat zu verwenden und Natronlauge nur dann einzusetzen, wenn der angestrebte pH-Wert mit Trinatriumphospat nicht zu erreichen ist.
(6) Amtl. Anm.:
Im Dauerbetrieb stellen sich normalerweise deutlich niedrigere Wette ein.
Im Dauerbetrieb stellen sich normalerweise deutlich niedrigere Wette ein.