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Abschnitt 2 TRD 320, Berechnungsgrößen und -einheiten
Abschnitt 2 TRD 320
Technische Regeln für Dampfkessel Berechnung Glatte Vierkantrohre und Teilkammern unter innerem Überdruck (TRD 320)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Dampfkessel Berechnung Glatte Vierkantrohre und Teilkammern unter innerem Überdruck (TRD 320)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRD 320
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 2 TRD 320 – Berechnungsgrößen und -einheiten (1)

Sehe TRD 300 Abschnitt 2. Darüber hinaus gilt Tafel 1.

Tafel 1Berechnungsgrößen mit Symbolen und Einheiten
SymbolBerechnungsgrößeEinheit
bhalbe lichte Weite des Vierkantrohres parallel zu der zu berechnenden Wandmm
dAiDurchmesser von Ausschnitten oder innerer Durchmesser von Abzweigenmm
eAbstand des betrachteten Ausschnittes oder der Ausschnittreihe von der Mittellinie der zu berechnenden Sehemm
lhalbe lichte Weite des Vierkantrohres senkrecht zu der zu berechnenden Wandmm
ri innerer Eckradiusmm
 svWanddicke des Vierkantrohres mit Verschwächung und ohne Zuschlägemm
tlMittenabstand benachbarter Ausschnitte in Achsrichtungmm
tMittenabstand benachbarter Ausschnitte unter dem Winkel rmm
AVerschwächungsbeiwert für einen Einzelausschnitt-
 LVerschwächungsbeiwert für eine Ausschnittreihe in Achsrichtung-
Verschwächungsbeiwert für zwei Ausschnitte mit Schrägteilung unter dem Winkel -
BK, BW, BZBerechnungsbeiwerte-
face="Symbol">jWinkel den Verbindungslinie zweier Ausschnitte zur Achsrichtung des Vierkantrohres°
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)