
Abschnitt 1 TRD 309
Technische Regeln für Dampfkessel Berechnung Schrauben (TRD 309)
Technische Regeln für Dampfkessel Berechnung Schrauben (TRD 309)
Bundesrecht
Abschnitt 1 TRD 309 – Geltungsbereich (1)
Dieses Blatt gilt für die Berechnung von Schrauben, die als kraftschlüssige Verbindungselemente vom Innendruck her auf Zug und dabei vorwiegend ruhend beansprucht sind. Es werden übliche Verhältnisse vorausgesetzt. Außergewöhnlichen Verhältnissen ist besonders Rechnung zu tragen. Sie liegen vor, wenn die Berechnungstemperatur der Schrauben über 300 °C liegt, oder wenn z.B. mit übermäßig kurzen Anfahrzeiten gerechnet werden muß.
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)