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Abschnitt 3 TRD 306, Allgemeines
Abschnitt 3 TRD 306
Technische Regeln für Dampfkessel Berechnung Zylinderförmige Schalen unter äußerem Überdruck (TRD 306)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Dampfkessel Berechnung Zylinderförmige Schalen unter äußerem Überdruck (TRD 306)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRD 306
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 3 TRD 306 – Allgemeines (1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

3.1 Verschwächungen durch Schweißnähte bleiben bei der Berechnung auf Außendruck unberücksichtigt.

3.2 Ausschnitte sind nach TRD 301 mit p als innerem Überdruck nachzuprüfen. Ausschnittränder sind erforderlichenfalls ausreichend zu verstärken. Querrohrausschnitte in Feuerbüchsen können bei der Berechnung der Wanddicke unberücksichtigt bleiben.