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Abschnitt 8 TRD 303, Zulässige Spannung/Sicherheitsbeiwert
Abschnitt 8 TRD 303
Technische Regeln für Dampfkessel Berechnung Kugelschalen und gewölbte Böden unter innerem und äußerem Überdruck (TRD 303)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Dampfkessel Berechnung Kugelschalen und gewölbte Böden unter innerem und äußerem Überdruck (TRD 303)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRD 303
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 8 TRD 303 – Zulässige Spannung/Sicherheitsbeiwert (1)

8.1. Für die zulässige Spannung zul sowie die Sicherheitsbeiwerte S und S' gilt Abschnitt 9 der TRD 300.

8.2. Die Sicherheitsbeiwerte gegen elastisches Einbeulen der Kugelschale bzw. bei gewölbten Böden des Kugelschalenteils, SB für den Betriebszustand und S'B für den Prüfzustand, sind Tafel 4 zu entnehmen. Zwischenwerte sind linear zu interpolieren.

Tafel 4. Sicherheitsbeiwerte SB und S'B für das elastische Einbeulen der Kugelschale

sv/rWi SB S'B
0,0015,54,0
0,0034,02,9
0,0053,72,7
0,013,52,6
>= 0,103,02,2
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)