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Abschnitt 4 TRD 303, Erforderliche Wanddicken
Abschnitt 4 TRD 303
Technische Regeln für Dampfkessel Berechnung Kugelschalen und gewölbte Böden unter innerem und äußerem Überdruck (TRD 303)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Dampfkessel Berechnung Kugelschalen und gewölbte Böden unter innerem und äußerem Überdruck (TRD 303)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRD 303
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 4 TRD 303 – Erforderliche Wanddicken (1)

Die erforderliche Wanddicke einer Kugelschale oder eines Bodens beträgt

s = sv + c1 + c2 (1)

Die erforderliche Wanddicke eines Abzweiges beträgt

sA = sA0 + c1 + c2 (2)

Bei der Nachrechnung ausgeführter Kugelschalen oder Böden mit der Wanddicke se ist zu setzen

sv = se - c1 - c2 (3)

Für einen Abzweig gilt

sA0 = sAe - c1 - c2 (4)

(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)