
Abschnitt 3 TRD 201
Technische Regeln für Dampfkessel Herstellung Schweißen von Bauteilen aus Stahl Fertigung - Prüfung (TRD 201)
Technische Regeln für Dampfkessel Herstellung Schweißen von Bauteilen aus Stahl Fertigung - Prüfung (TRD 201)
Bundesrecht
Abschnitt 3 TRD 201 – Bewertung von Schweißnähten (1)
3.1 Bei der Berechnung von zugbeanspruchten Dampfkesselteilen dürfen Schweißnähte, die den Voraussetzungen der Abschnitte 1 und 2 entsprechen, im allgemeinen bis zu vN = 0,8 bewertet werden.
3.2 Eine Höherbewertung bis vN = 1,0 ist möglich, wenn an den fertigen Bauteilen eine Arbeitsprüfung nach TRD 201 Anlage 3 mit Erfolg durchgeführt worden ist und der Sachverständige keinen Einwand erhebt.
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)