
Technische Regeln für Dampfkessel Betrieb Betrieb von Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV ohne ständige Beaufsichtigung Abgasbeheizte Dampferzeuger auf Schiffen (TRD 604 Blatt 1 Anlage 2)
Bundesrecht
Technische Regeln für Dampfkessel
Betrieb
Betrieb von Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV ohne ständige Beaufsichtigung
Abgasbeheizte Dampferzeuger auf Schiffen (TRD 604 Blatt 1 Anlage 2)
Ausgabe Juli 1985 (BArbBl. 7-8/1985 S. 83)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)