
Abschnitt 1 TRD 508 Anlage 1
Technische Regeln für Dampfkessel Prüfung Zusätzliche Prüfungen an Bauteilen Verfahren zur Berechnung von Bauteilen mit zeitunabhängigen Festigkeitskennwerten (TRD 508 Anlage 1)
Technische Regeln für Dampfkessel Prüfung Zusätzliche Prüfungen an Bauteilen Verfahren zur Berechnung von Bauteilen mit zeitunabhängigen Festigkeitskennwerten (TRD 508 Anlage 1)
Bundesrecht
Abschnitt 1 TRD 508 Anlage 1 – Einleitung (1)
Diese Anlage gibt eine Anleitung für die Berechnung der Lebensdauer und der Erschöpfung auf der Grundlage der Betriebsbeanspruchungen.
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)