
Abschnitt 3 TRD 450 Anlage 2
Technische Regeln für Dampfkessel Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen Allgemeines (TRD 450 Anlage 2)
Technische Regeln für Dampfkessel Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen Allgemeines (TRD 450 Anlage 2)
Bundesrecht
Abschnitt 3 TRD 450 Anlage 2 – Anlagenkonzept (1)
Lagerbehälter für Ammoniak-Wassergemische sind einwandig auszuführen und oberirdisch in einer Auffangtasse aufzustellen. Alternativ sind doppelwandige Behälter ohne Auffangtasse für unter- oder oberirdische Lagerung zulässig.
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)