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Abschnitt 3 TRD 450 Anlage 2, Anlagenkonzept
Abschnitt 3 TRD 450 Anlage 2
Technische Regeln für Dampfkessel Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen Allgemeines (TRD 450 Anlage 2)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Dampfkessel Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen Allgemeines (TRD 450 Anlage 2)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRD 450 Anlage 2
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 3 TRD 450 Anlage 2 – Anlagenkonzept (1)

Lagerbehälter für Ammoniak-Wassergemische sind einwandig auszuführen und oberirdisch in einer Auffangtasse aufzustellen. Alternativ sind doppelwandige Behälter ohne Auffangtasse für unter- oder oberirdische Lagerung zulässig.

(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)