
Abschnitt 1 TRD 201 Anlage 2
Technische Regeln für Dampfkessel Herstellung Schweißen von Bauteilen aus Stahl Schweißaufsicht, Schweißer (TRD 201 Anlage 2)
Technische Regeln für Dampfkessel Herstellung Schweißen von Bauteilen aus Stahl Schweißaufsicht, Schweißer (TRD 201 Anlage 2)
Bundesrecht
Abschnitt 1 TRD 201 Anlage 2 – Geltungsbereich (1)
Diese TRD regelt die Anforderungen an die Schweißaufsicht sowie an die Prüfung der Schweißer als Voraussetzung für die Herstellung von geschweißten Dampfkesseln.
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)