
Abschnitt 1 TRD 201 Anlage 1
Technische Regeln für Dampfkessel Herstellung Schweißen von Bauteilen aus Stahl Richtlinien für die Verfahrensprüfung (TRD 201 Anlage 1)
Technische Regeln für Dampfkessel Herstellung Schweißen von Bauteilen aus Stahl Richtlinien für die Verfahrensprüfung (TRD 201 Anlage 1)
Bundesrecht
Abschnitt 1 TRD 201 Anlage 1 – Werkseinrichtungen (1)
Dem zuständigen Sachverständigen ist nachzuweisen, daß die Einrichtungen und das Personal des Schweißbetriebes die Voraussetzungen für sachgemäße Schweißarbeiten erfüllen.
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)