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Abschnitt 1 TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721, Anwendungsbereich
Abschnitt 1 TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721
Technische Regeln für Gefahrstoffe - Gefährliche explosionsfähige Gemische - Beurteilung der Explosionsgefährdung TRGS 721
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Gefahrstoffe - Gefährliche explosionsfähige Gemische - Beurteilung der Explosionsgefährdung TRGS 721
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRGS 721
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 1 TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721 – Anwendungsbereich

(1) Die TRGS 721 konkretisiert die Beurteilung von Explosionsgefährdungen durch explosionsfähige Gemische und die Vorgehensweise zur Ermittlung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.

(2) Diese TRGS gilt auch für Verbrennungsreaktionen chemisch instabiler Gase, nicht aber für deren Zerfallsreaktionen.

(3) Diese TRGS gilt nicht für Reaktionen energiereicher Stoffe oder Gemische in der kondensierten Phase im Sinne der TRGS 400.

(4) Die im Folgenden beschriebene Beurteilung von Explosionsgefährdungen bezieht sich auf explosionsfähige Atmosphären, sofern nicht in den folgenden Nummern ausdrücklich anders erwähnt. Die Beurteilung der Explosionsgefährdungen von explosionsfähigen Atmosphären kann auf nicht-atmosphärische Bedingungen übertragen werden, wenn die Einflüsse der nicht-atmosphärischen Bedingungen bekannt sind