
Technische Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager Acetylenverdichter (TRAC 203)
Abschnitt 2 TRAC 203 – Begriffsbestimmungen (1)
2.1 Arten von Acetylenverdichtern
2.11 Niederdruckverdichter
Niederdruckverdichter (ND-Verdichter) sind Verdichter, die für einen höchstzulässigen Betriebsüberdruck von nicht mehr als 0,2 bar (2) bestimmt sind.
2.12 Mitteldruckverdichter
Mitteldruckverdichter (MD-Verdichter) sind Verdichter, die für einen höchstzulässigen Betriebsüberdruck von mehr als 0,2 bis 1,5 bar bestimmt sind.
2.13 Hochdruckverdichter
Hochdruckverdichter (HD-Verdichter) sind Verdichter, die für einen höchstzulässigen Betriebsüberdruck von mehr als 1,5 bar bestimmt sind.
2.2 Höchster Arbeitsdruck
Der höchste Arbeitsdruck ist der höchste Druck nach der letzten Verdichterstufe, dessen Überschreiten durch eine Druckbegrenzungseinrichtung nach Nummer 6.11 Absatz verhindert wird.
2.3 Höchster Betriebsüberdruck
Der höchstzulässige Betriebsüberdruck von Acetylenverdichtern bzw. der einzelnen Verdichterstufen ist der Druck, dessen Überschreiten um mehr als 10 % durch ein Sicherheitsventil nach Nummer 6.12 verhindert wird.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
1 bar wird mit 1 kp/cm2 gleichgesetzt