
Abschnitt 5 SprengLR 310
Sprengstofflager Richtlinien Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III) (SprengLR 310)
Sprengstofflager Richtlinien Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III) (SprengLR 310)
Bundesrecht
Abschnitt 5 SprengLR 310 – Schutz gegen atmosphärische Entladungen
5.1 Anhang Nr. 3.3.1 Abs. 5 | Lager müssen gegen die Gefahren durch atmosphärische Entladungen geschützt sein. |
5.1.1 Blitzschutzanlagen sind nach den Vorschriften der DIN/ VDE 0185 Teil 1 "Blitzschutzanlagen, Allgemeines für das Errichten" und Teil 2 "Blitzschutzanlagen, Errichten besonderer Anlagen" zu errichten.