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Abschnitt 5 SprengLR 310, Schutz gegen atmosphärische Entlad...
Abschnitt 5 SprengLR 310
Sprengstofflager Richtlinien Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III) (SprengLR 310)
Bundesrecht
Titel: Sprengstofflager Richtlinien Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III) (SprengLR 310)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SprengLR 310
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 5 SprengLR 310 – Schutz gegen atmosphärische Entladungen

5.1 Anhang Nr. 3.3.1 Abs. 5 Lager müssen gegen die Gefahren durch atmosphärische Entladungen geschützt sein.

5.1.1 Blitzschutzanlagen sind nach den Vorschriften der DIN/ VDE 0185 Teil 1 "Blitzschutzanlagen, Allgemeines für das Errichten" und Teil 2 "Blitzschutzanlagen, Errichten besonderer Anlagen" zu errichten.