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SprengLR 310 - Sprengstofflager-RL 310
Sprengstofflager Richtlinien Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III) (SprengLR 310)
Bundesrecht
Titel: Sprengstofflager Richtlinien Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III) (SprengLR 310)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SprengLR 310
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Sprengstofflager Richtlinien

Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III)
(SprengLR 310)

Ausgabe Januar 1986 (BArbBl. 1/1986 S. 67)

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die Bauweise und Einrichtung der Lager für explosionsgefährliche Stoffe nach Nummer 3 (3.3.1 Abs. 1 bis 5) des Anhangs zu § 2 der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV). Diese Vorschriften sind eingearbeitet und durch senkrechte Randstriche gekennzeichnet.(1)

InhaltsverzeichnisAbschnitt
  
Allgemeines1
Allgemeine Bauvorschriften 2
Elektrische Einrichtungen3
Schutz vor gefährlichen Reaktionen4
Schutz gegen atmosphärische Entladungen5
(1) Red. Anm.:
Diese sind hier kursiv dargestellt.