
Sprengstofflager Richtlinien Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III) (SprengLR 310)
Bundesrecht
Sprengstofflager Richtlinien
Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III)
(SprengLR 310)
Ausgabe Januar 1986 (BArbBl. 1/1986 S. 67)
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für die Bauweise und Einrichtung der Lager für explosionsgefährliche Stoffe nach Nummer 3 (3.3.1 Abs. 1 bis 5) des Anhangs zu § 2 der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV). Diese Vorschriften sind eingearbeitet und durch senkrechte Randstriche gekennzeichnet.(1)
(1) Red. Anm.:
Diese sind hier kursiv dargestellt.
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