
Sprengstofflager-Richtlinien Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen (SprengLR 011)
Bundesrecht
Sprengstofflager-Richtlinien
Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen (SprengLR 011)
Ausgabe Mai 1981 (BArbBl. 5/1981 S. 70)
Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 8. Juli 1991 (BArbBl. 11/1991 S. 40)
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für das Prüfen von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen (1) und das Zuordnen dieser Stoffe zu den Lagergruppen 1.1 und I bis III nach § 4 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) in Verbindung mit Nummer 2.1.1 bis 2.1.2 und 3.1.1 bis 3.1.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV.
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständige Stelle | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfung | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnen zu einer Lagergruppe | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuordnung nach Änderung der Voraussetzungen | 4 |
(1) Amtl. Anm.:
Im folgenden Text als Stoffe bezeichnet
Im folgenden Text als Stoffe bezeichnet