
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Arbeiten in Druckluft (Konkretisierung zur Druckluftverordnung) (RAB 25)
Bundesrecht
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
Arbeiten in Druckluft (Konkretisierung zur Druckluftverordnung)
(RAB 25)
Stand: 12. November 2003 (BArbBl. 3/2004 S. 48)
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.
Diese RAB 25 enthält Empfehlungen zu Bestimmungen der Druckluftverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Druckluftverordnung.
Inhaltsübersicht(1) | Abschnitt |
Teil 1 | |
Empfehlungen zur Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 1 Druckluftverordnung | |
Vorbemerkungen | 1 |
Anwendungsbereich | 2 |
Anforderungen an das Baustellenpersonal | 3 |
Ermächtigter Arzt | 3.1 |
Aufgaben | 3.1.1 |
Qualifikation | 3.1.2 |
Bereitschaftsarzt | 3.2 |
Aufgaben | 3.2.1 |
Qualifikation | 3.2.2 |
Schleusenwärter | 3.3 |
Aufgaben | 3.3.1 |
Qualifikation | 3.3.2 |
Betriebshelfer | 3.4 |
Aufgaben | 3.4.1 |
Qualifikation | 3.4.2 |
Inhalt des Ausnahmeantrages | 4 |
Dokumentation der Arbeitseinsätze | 5 |
Teil 2 | |
Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 18 Abs. 2 Druckluftverordnung | |
Vorbemerkungen | 1 |
Anwendungsbereich | 2 |
Aufgaben des Fachkundigen | 3 |
Antrag | 4 |
Voraussetzung für die Erteilung des Befähigungsscheines | 5 |
Prüfung | 6 |
Zusammensetzung der Prüfungskommission | 7 |
Befähigungsschein | 8 |
Teil 3 | |
Ausschleusung mit Sauerstoff nach Arbeiten in Druckluft in Verbindung mit § 21 Abs. 1 DruckLV und Anhang 2 DruckLV | |
Vorbemerkungen | 1 |
Anwendungsbereich | 2 |
Wirkungsprinzipien der Sauerstoffdekompression | 3 |
Maßnahmen vor der Schleusung | 4 |
Maßnahmen während der Schleusung | 5 |
Maßnahmen nach der Schleusung | 6 |
Verhalten der Beschäftigten | 7 |
Dokumentation der Arbeitseinsätze | 8 |
Betrieb der Sauerstoffatemanlage | 9 |
Instandhaltung der Sauerstoffanlage durch Wartung, Inspektion und Instandsetzung | 10 |
Prüfung der Sauerstoffanlage | 11 |
Muster zur Dokumentation der Arbeitseinsätze | Anlage A |
Muster für den Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 18 Abs. 2 Druckluftverordnung | Anlage B |
Muster für den Tätigkeitsnachweis zum Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 18 Abs. 2 Druckluftverordnung | Anlage C |
Muster für den Befähigungsschein nach § 18 Abs. 2 Druckluftverordnung | Anlage D |
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Anwendung der Druckluftverordnung | Anhang |
(1) Red. Anm.:
Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst
Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst