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RAB 25 - R Arbeitsschutz auf Baustellen 25
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Arbeiten in Druckluft (Konkretisierung zur Druckluftverordnung) (RAB 25)
Bundesrecht
Titel: Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Arbeiten in Druckluft (Konkretisierung zur Druckluftverordnung) (RAB 25)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: RAB 25
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Arbeiten in Druckluft (Konkretisierung zur Druckluftverordnung)
(RAB 25)

Stand: 12. November 2003 (BArbBl. 3/2004 S. 48)

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.

Diese RAB 25 enthält Empfehlungen zu Bestimmungen der Druckluftverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Druckluftverordnung.

Inhaltsübersicht(1)Abschnitt
  
Teil 1 
Empfehlungen zur Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 1 Druckluftverordnung 
  
Vorbemerkungen1
Anwendungsbereich2
Anforderungen an das Baustellenpersonal3
Ermächtigter Arzt3.1
Aufgaben3.1.1
Qualifikation3.1.2
Bereitschaftsarzt3.2
Aufgaben3.2.1
Qualifikation3.2.2
Schleusenwärter3.3
Aufgaben3.3.1
Qualifikation3.3.2
Betriebshelfer3.4
Aufgaben3.4.1
Qualifikation3.4.2
Inhalt des Ausnahmeantrages4
Dokumentation der Arbeitseinsätze5
  
Teil 2 
Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 18 Abs. 2 Druckluftverordnung 
  
Vorbemerkungen1
Anwendungsbereich2
Aufgaben des Fachkundigen3
Antrag4
Voraussetzung für die Erteilung des Befähigungsscheines5
Prüfung6
Zusammensetzung der Prüfungskommission7
Befähigungsschein8
  
Teil 3 
Ausschleusung mit Sauerstoff nach Arbeiten in Druckluft in Verbindung mit § 21 Abs. 1 DruckLV und Anhang 2 DruckLV 
  
Vorbemerkungen1
Anwendungsbereich2
Wirkungsprinzipien der Sauerstoffdekompression3
Maßnahmen vor der Schleusung4
Maßnahmen während der Schleusung5
Maßnahmen nach der Schleusung6
Verhalten der Beschäftigten7
Dokumentation der Arbeitseinsätze8
Betrieb der Sauerstoffatemanlage9
Instandhaltung der Sauerstoffanlage durch Wartung, Inspektion und Instandsetzung10
Prüfung der Sauerstoffanlage11
  
Muster zur Dokumentation der Arbeitseinsätze Anlage A
Muster für den Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 18 Abs. 2 DruckluftverordnungAnlage B
Muster für den Tätigkeitsnachweis zum Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 18 Abs. 2 DruckluftverordnungAnlage C
Muster für den Befähigungsschein nach § 18 Abs. 2 Druckluftverordnung Anlage D
  
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Anwendung der DruckluftverordnungAnhang
(1) Red. Anm.:
Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst