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Technische Regeln für Gefahrstoffe

Biologische Grenzwerte (BGW) (TRGS 903)

Ausgabe Februar 2013 (GMBl S. 364)*)

Geändert durch die Bek. vom 2. Juli 2013 (GMBl S. 948)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Sie werden vom

  1. Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffsbestimmungen und Erläuterungen1
Anwendung von biologischen Grenzwerten2
Liste der biologischen Grenzwerte3
Verzeichnis der CAS-Nummern4

Mit der Neufassung erfolgte insbesondere die Umstellung auf das "Mittelwertkonzept". Die Stoffliste ist noch nicht ganz vollständig, da noch nicht alle Werte entsprechend überprüft sind. Stoffe, für die BGW in Arbeit bzw. in Vorbereitung sind, siehe Bearbeitungsliste unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-903.html.