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Technische Regeln für Gefahrstoffe - Biologische Grenzwerte

Ausgabe: Dezember 2006 (BArbBl. 12/2006 S. 167) (1)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 8. November 2011 (GMBl S. 1019)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt (BArbB1.) bekannt gegeben.

Diese TRGS enthält biologische Grenzwerte nach § 3 Abs. 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffsbestimmungen und Erläuterungen1
Anwendung von biologischen Grenzwerten2
Liste der biologischen Grenzwerte3

(1) Red. Anm.:

Hinweis: Die TRGS 903 wurde lediglich redaktionell an die Gefahrstoffverordnung angepasst, eine Neufassung ist in Arbeit.)