
Anlage 2 TRGS 612
Technische Regeln für Gefahrstoffe Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel (TRGS 612)
Technische Regeln für Gefahrstoffe Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel (TRGS 612)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 2 TRGS 612 – Zusätzliche persönliche Schutzmaßnahmen beim Einsatz von dichlormethanfreien Abbeizmitteln
(1) Alkalische Abbeizer (Ablauger) (Kennzeichnung mit Xi oder C)
Augenschutz | |
bei Spritzgefahr: | Gesichtsschutzschirm und Korbbrille |
Handschutz: | Schutzhandschuhe aus Latex, Polychloropren, Nitril, oder Butylkautschuk; konkrete Handschuhfabrikate sind in WINGIS aufgeführt. |
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert | |
Hautschutz: | Hautschutzsalbe |
Atemschutz | |
bei Spritzverfahren: | Partikelfilter P2 bzw. FFP2 (weiß); bei Handauftrag ist kein Atemschutz erforderlich |
Körperschutz | |
bei Spritzverfahren: | flüssigkeitsdichter Chemikalien-Schutzanzug (Typ 3] |
Wegen der großen Verätzungsgefahr dürfen mit "ätzend" gekennzeichnete Ablauger nicht im Spritzverfahren angewendet werden. |
(2) Lösemittelhaltige Abbeizer (ohne Kennzeichnung oder Kennzeichnung mit Xi oder Xn)
Augenschutz | |
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bei Spritzgefahr: | Gestell- oder Korbbrille |
Handschutz: | Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk; konkrete Handschuhfabrikate sind in WINGIS aufgeführt |
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert | |
Atemschutz: | falls nach Gefährdungsbeurteilung erforderlich Gasfilter A1 (bis 1.000 ppm) oder A2 (bis 5.000 ppm) (braun), je nach Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz |
Bei Spritzverfahren sind anstelle der Gasfilter entsprechende Kombinationsfilter, also A1-P2 oder A2-P2 zu verwenden | |
Körperschutz | |
bei Spritzverfahren: | flüssigkeitsdichter Chemikalien-Schutzanzug (Typ 3) |